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Das Restwertgutachten

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Was tun bei einem Totalschaden?

Nach jedem Unfall müssen Sie eine Einschätzung des Schadens an Ihrem Kfz durchführen lassen. Nur so lässt sich ermitteln, ob es sich lohnen würde, den Schaden reparieren zu lassen. Wenn der seltene Fall eintritt, dass es sich um einen Totalschaden handelt, wird der Restwert des Autos festgelegt. So ein Gutachten ist dann wichtig, wenn Sie im Rechtsstreit mit einer anderen Versicherung stehen. Meist legt die gegnerische Versicherung es darauf an, den Schaden nicht zu übernehmen. Aber wenn Sie ein Restwertgutachten mit einem Vergleichbaren Auto vorweisen können, sollten sich die meisten Fragen und Nachforschungen erledigt haben.

Bleiben Sie nicht untätig!

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Es kann trotz alle dem immer noch sein, dass die gegnerische Versicherung ein Prüfgutachten veranlässt, um den Schaden so gering wie möglich ausfallen zu lassen. Sollten Sie in eine solche Lage geraten, empfehlen wir Ihnen einen Anwalt einzuschalten und diesem den Rest zu überlassen. Es gibt Anwälte, die sich auf Verkehrsunfälle spezialisiert haben. Sollte dann die Versicherung erneut versuchen, den Schaden anzuzweifeln oder ihn herunter spielen möchte, wird der Anwalt den Rest mit der Versicherung klären.

Noch Fragen?

Sollten Sie sich in dieser Lage befinden, sind wir genau der richtige Ansprechpartner! Wir sind ein unabhängiges Sachverständigenbüro und unser Ziel ist es, Ihnen zu Ihrem Recht zu verhelfen. Unsere qualifizierten Kfz-Sachverständigen werden sich Ihrer annehmen und sich gründlich um Sie und Ihr Kfz kümmern. Sollten Sie noch fragen haben, oder möchten einen Termin ausmachen, nutzen Sie einfach unser online Anfrageformular. Wir werden uns daraufhin umgehend bei Ihnen melden und ggf. den Termin bestätigen.

Kontakt

AB Ingenieurbüro
Landwehrstr. 41
80336 München
Dipl.-Ing. Yusuf Altiman

Tel: 0176 / 821 576 86
Fax: 089 / 517 028 30
E-Mail: info@autogutachter.de

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