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Reparaturbestätigungen in München

Autoankauf

Reparaturbestätigungen in München mit Ihrem Kfz-Gutachter

Eine Reparaturbestätigung dient als Nachweis einer durchgeführten Reparatur im Sinne einer Schadensabwicklung. Hauptsächlich findet sie Anwendung in der fiktiven Qualitätskontrolle. Hintergrund im Zusammenhang mit einer fiktiven Schadenabwicklung ist meist die ausstehende Regulierung des Nutzungsausfalls. Sie möchten den reparierten Schaden an Ihrem Fahrzeug von uns in München bestätigen lassen? Wir erledigen die Reparaturbestätigungen für Sie schnell und unkompliziert. Sie haben einen Schaden selbst repariert oder einer Werkstatt im Ausland reparieren lassen und benötigen nun eine Reparaturbestätigung, um der gegnerischen Versicherung zu beweisen, dass Ihr Fahrzeug fachgerecht repariert wurde? Dann sind Sie bei uns richtig.

Keine Mühen mit uns an Ihrer Seite

Wir stehen Ihnen zur Seite, um die Kosten der Reparatur und die Nutzungsausfallsentschädigung von der gegnerischen Versicherung zu erhalten. Wir übernehmen auch gerne die Reparaturprüfung vor der Reparatur mit einer . Somit haben Sie die Sicherheit zu wissen, was an Ihrem Fahrzeug defekt ist und welche Reparaturen durchgeführt wurden.

Wirtschaftlicher Totalschaden – ohne Reparaturbestätigung

Ohne Nachweis einer Reparatur rechnet die Versicherung Schadenfälle vor allem bei älteren Fahrzeugen oder größeren Schäden (ab ca. 60-70% Reparaturkosten zu Wiederbeschaffungswert) zunächst häufig auf Basis des Wiederbeschaffungsaufwands (Wiedebeschaffungswert abzüglich Restwert) ab. Statt dem Ausgleich der Reparaturkosten wird hierbei ein wirtschaftlicher Totalschaden festgelegt. Das bedeutet, dass es sich zwar um einen Reparaturfall handelt, wirtschaftlich jedoch gesehen die Die Wiederbeschaffung des Fahrzeugs günstiger wäre, als eine Reparatur. Ohne Nachweis wird die Versicherung stets den günstigsten Weg der Regulierung wählen.

Aufbau einer Reparaturbestätigung

  1. Name und Adresse
  2. Besichtigungsdatum
  3. Ersteller der Bestätigung
  4. Erstellungsdatum der Bestätigung
  5. Fahrzeugdaten
  6. Dauer der Reparatur in Tagen
  7. Bemerkung
  8. Fotodokumentation

Angaben zum Umfang und Qualität der Reparatur:

  • fachgerecht  in Stand gesetzt
  •  In Stand gesetzt
  • provisorisch  in Stand gesetzt
  • Teilreparatur
  • keine Angabe

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