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Wer zahlt das Gutachten?

Fahrzeugbewertung

Autounfall! Wer zahlt nun den Gutachter?

Sie wurden in einen Autounfall verwickelt, jetzt fallen teils hohe Kosten für die Reparatur des Unfallwagens beziehungsweise eine Neuanschaffung an. Wer denn nun Schuld an dem Unfall ist und wie hoch die Reparaturkosten ausfallen werden, lässt sich aber oft nicht ganz eindeutig sagen. Deshalb muss ein Kfz-Gutachter hinzugezogen werden, welcher dann die Höhe des Schadens genau bestimmt. Mit seinem Sachverstand und seiner meist langjährigen Erfahrung kann ein Sachverständiger den Unfallschaden angemessen beziffern.

Wer beauftragt einen Gutachter nach einem Unfall?

Wer den Gutachter beauftragen muss hängt davon ab, ob der Unfall durch Fremd- oder Eigenverschulden passiert ist und ob der verunfallte Wagen eine Haftpflicht- oder eine Kaskoversicherung hat. Bei einem Unfall mit Fremdverschulden ist die Sache klar: Für den Geschädigten wird der Sachverständige von der gegnerischen Kfz-Haftpflichtversicherung beauftragt. Als Geschädigter hat man aber darüber hinaus das Recht, selbst einen unabhängigen Gutachter hinzuzuziehen. Bei einem Unfall mit Fremdverschulden ist es besser, einen eigenen Sachverständigen einzuschalten. Denn die Versicherer haben oft Kooperationsverträge mit bestimmten Gutachtern, die dann ggf. eher zugunsten der Versicherung entscheiden.

Welche Kosten können anfallen?

Die Kfz-Gutachter selber bestimmen normalerweise die genaue Höhe des Schadens an einem Unfallauto und können anhand des entstandenen Schadens die Reparaturkosten relativ genau beurteilen. Oder auch ob es sich um einen wirtschaftlichen Totalschaden handelt, bei dem eine Neuanschaffung günstiger ist als die Reparatur. Die Höhe der Rechnung von KFZ-Gutachtern richtet sich nach der Komplexität des Schadens und beträgt in der Regel mehrere hundert Euro.

Noch Fragen?

Sollten Sie sich in dieser Lage befinden, sind wir genau der richtige Ansprechpartner! Wir sind ein unabhängiges Sachverständigenbüro und unser Ziel ist es, Ihnen zu Ihrem Recht zu verhelfen. Unsere qualifizierten Kfz-Sachverständigen werden sich Ihrer annehmen und sich gründlich um Sie und Ihr Kfz kümmern. Sollten Sie noch fragen haben, oder möchten einen Termin ausmachen, nutzen Sie einfach unser online Anfrageformular. Wir werden uns dann daraufhin umgehend bei Ihnen melden und ggf. den Termin bestätigen.

Kontakt

AB Ingenieurbüro
Landwehrstr. 41
80336 München
Dipl.-Ing. Yusuf Altiman

Tel: 0176 / 821 576 86
Fax: 089 / 517 028 30
E-Mail: info@autogutachter.de

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